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Informationen zur staatlichen Bezuschussung für Bürostühle

 

Wer kann einen Antrag stellen?
Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient.
   


Welche Anforderungen muss der Bürostuhl erfüllen?
Die gesetzlichen Richtlinien schreiben vor, dass Bürostühle ergonomisch gestaltet und standsicher sein. Sitzhöhe, Sitztiefe und Rückenlehne müssen verstellbar sein.
Ein guter behinderungsgerechter, orthopädischer Bürostuhl hat jedoch über die gesetzlichen Richtlinien hinaus noch weitere Funktionen z.B.:

  • eine Sitzneigungsverstellung
  • eine Beckenstütze und / oder eine Synrochnmechanik für dynamisches Sitzen.

  • Der SEGO-X Bürostuhl bietet diese Funktionen.


    Zur Antragstellung müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  • Ein ärztliches Attest von einem Facharzt (Orthopäde) oder
  • den Entlassungsbericht der Rehaklinik.
  • Eine ausführliche Beschreibung über Ihre Tätigkeit
  • Einen Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers
  • Den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebogen
    (Beide Formulare erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger)
    Den Antrag können Sie auch hier herunterladen (PDF-Format, 203 KB).
    Weitere Infos unter: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

  • Beachten Sie, dass sich die Bearbeitungszeit verlängert, je lückenhafter und unvollständiger die Unterlagen dem Bearbeiter vorliegen.

    WICHTIG! Der Antrag für einen Bürostuhl muss zwingend vor der Anschaffung bei einem der zuständigen Kostenträger gestellt werden. Ansonsten erlischt der Anspruch auf Bezuschussung.


    Die Kostenträger sind je nach Fall:

  • Rentenversicherungen: 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung oder 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB) oder wenn Rente ansteht.
  • Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall, Berufskrankheit
  • Agentur für Arbeit: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung.
  • Hauptfürsorgestelle: Studenten, Beamten oder Sonderfälle

  • Voraussetzung: 50% GdB (Grad der Behinderung) oder 30%  mit Gleichstellung.



    Der Antrag kann bei einer der folgenden Institutionen gestellt werden:

  • Bundesversicherung für Angestellte BfA
  • Landesversicherungsanstalten LVA
  • Berufsgenossenschaften
  • Knappschaftsversicherung
  • Hauptfürsorgestellen
  • Bundesanstalt für Arbeit


  • Ansprechpartner bei der Antragstellung:
    Wenn Sie weitere Fragen zu der Antragsstellung für einen Bürostuhl haben oder eine Beratung wünschen, können Sie sich an folgende Ansprechpartner wenden:

  • Reha-/Sozialberater der Rehakliniken
  • Rehaberater der Rentenversicherungsträger
  • Technische Berater der Arbeitsämter
  • Behandelnde Ärzte und Betriebsärzte

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Informationen keine Gewähr übernehmen.
     

    Weitere Infos zum SEGO-X Bürostuhl finden Sie hier: SEGO-X Bürostuhl.
    Konfigurieren Sie jetzt Ihren individuellen Bürostuhl: Zum Bürostuhl-Konfigurator


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